Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Übersetzung?
Preise für Übersetzungen richten sich u.a. nach folgenden Kriterien:
- Häufigkeit der Sprache
Übersetzungen aus oder in eine weit verbreitete Sprache, wie z.B. Englisch, ist preislich wesentlich günstiger als eine Übersetzung in einer seltenen Sprache, wie z.B. Hindi, Farsi oder Hebräisch. Eine Liste der seltenen Sprachen, herausgegeben vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), finden Sie hier. Eng damit in Zusammenhang steht, wie viele Übersetzer es für die jeweilige Sprache gibt. Daher zählt z.B. Bulgarisch auch zu den seltenen Sprachen, da es nur - vor allem im Vergleich zu Englisch, Russisch oder Polnisch - relativ wenige Übersetzer gibt, die in dieser Sprache als qualifizierte Übersetzer arbeiten. - Textmenge
Es versteht sich von selbst, dass die Übersetzung eines mehrseitigen Dokuments teurer ist als die Übersetzung einer A4-Seite. Freiberufliche Übersetzer und Übersetzungsbüros berechnen den Preis für eine Übersetzung entweder nach der Wortmenge oder nach der Anzahl der Zeilen. Demzufolge gibt es die Begriffe "Zeilenpreis" und "Wortpreis". Dies lässt sich bestenfalls für Vergleichszwecke nutzen, ist praktisch aber wenig sinnvoll. Daher ist es empfehlenswert, das zu übersetzende Dokument sauber einzuscannen (Scanner oder mit der Scanfunktion des Handys). Dann erhalten Sie einen verbindlichen Pauschalpreis, mit dem Sie arbeiten können. - Lesbarkeit des Textes
Es leuchtet ein, dass sich Texte, die bereits als Datei (idealerweise als WORD-Datei) vorliegen, leichter verarbeiten lassen als Texte, die z.B. abfotografiert wurden. Noch schwieriger wird die Übersetzung handschriftlich vorliegender Texte. Insbesondere Pässe, Arbeitszeugnisse oder auch Hochschulzeugnisse aus der ehemaligen Sowjetunion haben oft handschriftliche Eintragungen. Da ist es naheliegend, dass solche Übersetzungen teurer sind, die als maschinenlesbare Texte vorliegen. Wenn Sie Ihre Dokumente mit einer Preisanfrage an das Übersetzungsbüro HARTMANN schicken, achten Sie darauf, dass alles gut lesbar ist. Dies vermeidet u.a. Rückfragen.
Machen Sie auch beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Ich selbst bin staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer für die Sprachen Russisch und Englisch. In diesen beiden Sprachen mache ich die beglaubigten Übersetzungen selbst, was u.a. den Vorteil hat, dass keine Vermittlungskosten entstehen. Zudem kenne ich mich z.B. mit der Spezifik bei der Übersetzung von Diplomzeugnissen aus dem Russischen ins Deutsche bestens aus, da ich selbst in der ehemaligen Sowjetunion studiert habe.
Ich habe selbst meine Geburtsurkunde aus dem Russischen übersetzt. Können Sie das beglaubigen?
Nein. Ich beglaubige ausschließlich Übersetzungen, die ich selbst angefertigt habe. Niemand möchte Ihre Sprachkenntnisse in Abrede stellen, aber für die Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden und anderen Dokumenten zur Vorlage bei Behörden gibt es konkrete Richtlinien. Diese betreffen nicht nur die Übersetzung an sich, sondern z.B. auch die Art der Transliteration oder Transkription bei russischen Eigennamen.
Ich selbst bin seit 1991 staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer und habe in dieser Zeit unzählige Dokumente mit Beglaubigung in den Sprachen Russisch und Englisch übersetzt. Von dieser Erfahrung können Sie profitieren! Zudem bilde ich mich ständig weiter und besuche u.a. Weiterbildungsseminare des BDÜ, um Neugikeiten zu den Richtlinien beglaubigter Übersetzungen zu erfahren.
Muss ich persönlich bei Ihnen vorbeikommen, wenn ich ein Dokument mit Beglaubigung übersetzt haben möchte?
Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Zum einen habe ich kein öffentliches Büro mehr. Das spart u.a. für Sie Kosten, und diese Einsparung gebe ich an Sie weiter. Zum anderen ist es i.d.R. nicht notwendig, und es spart so für Sie Zeit und Wege. Rufen Sie also vorher kurz an oder schicken Sie mir gleich per eMail eine Anfrage mit Ihrem Dokument, und Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit ein Preisangebot von mir. Falls es dennoch notwendig sein sollte, persönlich vorbeizukommen, wäre auch das nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Sind beglaubigte Übersetzungen teurer als Übersetzungen ohne Beglaubigung?
Ja. Zum einen orientieren wir Übersetzer uns bei beglaubigten Übersetzungen am so genannten JVEG - dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, in dem u.a. die Bezahlung von Übersetzern und Dolmetschern klar geregelt ist. Zum anderen ist der Aufwand für beglaubigte Übersetzungen zum Teil wesentlich höher als für unbeglaubigte. Beispiel: Bei der Übersetzung von Zeugnissen aus dem Russischen sind z.B. umfangreiche Recherchen notwendig dahingehend, was das entsprechende Studienfach beinhaltet, welche vergleichbare Entsprechung es dafür ggf. an deutschen Hochschulen gibt bzw. wie man das Studienfach am besten bezeichnet. Für die korrekte Übersetzung sind ggf. auch Rückfragen an den Kunden notwendig. Dies rechtfertigt den höeren Preis für beglaubigte Übersetzungen.
Bei der Übersetzung von amerikanischen Scheidungsurteilen aus dem Englischen muss der Übersetzer sich gut mit dem amerikanischen Rechtssystem auskennen bzw. gründlich recherchieren, um die darin vorkommenden Rechtsbegriffe korrekt zu übersetzen. Auch das spigelt sich im Preis wider.
Können Sie mal ein paar Preisbeispiele nennen?
Ja, hier finden Sie ein paar Dokumente aus meiner bisherigen Praxis als technischer Übersetzer und Übersetzer von juristischen Texten mit Erläuterungen zur Preisbildung. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich Preisbeispiele sind, um Ihnen eine ungefähre Vorstellung über Preise für Übersetzungsleistungen zu geben.
Es handelt sich um "echte" Dokumente aus der Praxis, die allerdings teilweise schon sehr lange zurückliegen, sodass eventuelle Bezüge zu noch existierenden Firmen oder Personen auszuschließen sind. Zudem sind Stellen, aus denen eventuelle Rückschlüsse auf die Identität gezogen werden könnten, geschwärzt bzw. anderweitig unkenntlich gemacht.
Sind professionelle Übersetzer jetzt durch KI nicht überflüssig geworden?
Jein. In der Tat ist die Auftragslage bei Übersetzungsbüros und freiberuflichen Übersetzern nicht mehr ganz so gut wie vielleicht noch vor 10 oder 20 Jahren. Viele Kunden in der Industrie und Privatleute sowieso nutzen schon seit einiger Zeit Übersetzungstools wie DeepL, Google Translate oder LEO, wo ganze Beispielsätze für Übersetzungen geliefert werden. In jüngster Zeit gibt es KI-Tools, wie ChatGPT, mit denen man auch sehr brauchbare Ergebnisse erzielt, und diese werden in der Tat immer besser, oder es gibt direkt professionelle Sprachübersetzungssoftware, wie Interprify, Kudo, Maestra AI u.a., von denen einige Programme sogar kostenlos sind und teilweise bis zu 3.000 Sprachpaare unterstützen. Insofern ist der Einwand, dass es für professionelle Übersetzer "eng" wird, nicht so ganz von der Hand zu weisen.
Dennoch gibt es aber - und das ist der Grund, weshalb z.B. ich immer noch als Übersetzer arbeite - Übersetzungen, die sich nicht mit Hilfe von KI oder Übersetzungsprogrammen machen lassen.
Das betrifft folgende Arten von Übersetzungen:
- beglaubigte Übersetzungen
Für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzngen gelten besondere Regelungen. Ich bezweifele, dass KI diese kennt und einhält. Zudem kann die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift durch einen beeidigten Übersetzer nicht durch die KI vorgenommen werden - das wäre Urkundenfälschung. - Übersetzung von Patentschriften: Es gibt zwar das Tool "Patent Translate", mit dem man angeblich per Mausklick Patente in über 30 Sprachen der Welt übersetzen kann, aber ich glaube kaum, dass sich Erfinder oder Patentanwälte darauf einlassen. Patentschriften müssen absolute präzise und mit großer (menschlicher) Sach- und Fachkenntnis übersetzt werden. Gängige Übersetzungsprogramme bzw. Patent Translate können hier nur einen Überblick bzw. Grobinformationen über die Erfindung vermitteln, nicht aber die technisch exakte Beschreibung in dem bei Patentschriften gebräuchlichen Wortlaut.
- Dolmetschen bei Gerichtsverhandlungen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter WhatsApp oder andere Hilfsmittel benutzt, um Zeugen oder den bzw. die Beschuldigten zu befragen. Das geht sicher "mal eben so" bei der Autobahnpolizei, zum Beispiel, nicht aber bei seriösen Gerichtsverhandlungen. Auch hier ist ein professioneller Dolmetscher, der die genaue Gerichtsterminologie und polizeiliche Fachbegriffe genau kennt und korrekt verwendet, unabdingbar.