Übersetzung anfragen
Bitte kontaktieren Sie mich ausschließlich per
e-Mail unter
hartmann@uebersetzungsbuero-hartmann.de bzw. telefonisch unter 03881/7308141. Um Kosten zu sparen und letztendlich für Sie günstige Preise anzubieten, habe ich kein Büro. Bitte stellen Sie keine pauschalen Angebotsanfragen, wie "Ich habe eine Geburtsurkunde zu übersetzen - was kostet das?". Solche Anfragen kann ich nicht beantworten. Ebenso, wie ich tatsächlich schon Handelsregisterauszüge gesehen und übersetzt habe, die 30 Seiten lang waren, gibt es unterschiedlich lange Geburtsurkunden.
Auch bei Scheidungsurteilen ist der Umfang sehr unterschiedlich; der "Standardumfang" ist 4 A4-Seiten, es gibt aber auch - gerade bei komplizierten ehelichen Besitzverhältnissen - Scheidungsurteile, die 17 Seiten umfassen oder mehr. Daher folgende Bitte: Schicken Sie mir das Dokument, das (mit oder ohne Beglaubigung) übersetzt werden soll, als Anlage per e-Mail als PDF, sauber lesbar eingescannt. Bitte schicken Sie keine Handyfotos! Auch Handys haben heutzutage eine Scanfunktion, mit der sich gut lesbare Ergebnisse erzielen lassen.
Bitte denken Sie daran, dass jeder beglaubigten Übersetzung eine Kopie des Ausgangstextes beigelegt bzw. angeheftet wird - und Sie wollen doch auch, dass Ihre beglaubigte Übersetzung "schön aussieht".